Gewaltschutzkonzept
Unser Gewaltschutzkonzept dient dem Schutz der uns anvertrauten Kinder vor sexueller, psychischer und physischer Gewalt.
Wir möchten, dass unserer Kita ein sicherer Ort für alle ist, in dem sich alle -Kinder, Mitarbeiter und Familien - wohl fühlen.
Das Gewaltschutzkonzept ist ein Prozess, der immer wieder hinterfragt, überarbeitet und weiterentwickelt wird.
Zum Gewaltschutzkonzept gehören:
1. Kinderrechte: Die wichtigsten Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 verabschiedet wurden, lauten:
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden!
- Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung!
- Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden!
- Kinder haben das Recht, das ihre Privatssphäre und ihre Würde geachtet wird!
- Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht!
- Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken!
- Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und um ihre eigenen Meinung zu verbreiten!
- Kinder haben das Recht zu speilen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein!
- Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden!
- Benachteiligte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können!
2. Verhaltenskodex:
Unser Verhaltenskodex basiert auf das Wohl der uns anvertrauten Kinder. Ziel ist der Schutz von Kindern sowie von Kollegen und Kolleginnen vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre und geschlechtsspezifischer Diskriminierung sowie jeglicher physischer und psychischer Gewalt.
Unserer Grundhaltung: Unsere Arbeit mit den uns anvertrauten Kindern ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Gegen diskriminierendes gewalttätiges und grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort und Tat beziehen wir aktiv Stellung und leiten notwendige und angemessene Maßnahmen zum Schutze der Betroffenen ein. Die grenzen meiner eigenen Handlungsfähigkeiten bin ich mir bewusst und hole mir gegebenenfalls Hilfe.
Folgende Aussagen spiegeln unseren Verhaltenskodex wieder:
- Ich dulde keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen, auch nicht unter Kindern. Bei sprachlichen Grenzverletzungen schreite ich ein und beziehe Position.
- Einzelgespräche, Angebote und Ähnliches finden in dafür vorgesehene Räume statt. Diese Räume sind jederzeit von außen zugänglich.
-Während der Dienstzeit herrscht ein absolutes Handyverbot für die MitarbeiterInnen. Wir weisen auch die Eltern darauf hin, damit sie sich ganz auf die Belange der Kinder konzentrieren können.
- Ich nutze niemals Kosenamen, um einzelne Kinder anzusprechen oder hervorzuheben. Ich erkläre ein "Nein" und entschuldige mich bei den Kindern, wenn ich es falsch behandelt habe.
- Wir behandeln die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die die Gestaltung des Kontaktes zu uns selbst bestimmen. Ich nehme individuelle Grenzempfindungen ernst und achte sie. Ich kommentiere diese nicht abfällig , sondern respektiere ein verbales und nonverbales Nein!
- Wir fragen die Kinder nach Erlaubnis für Körperkontakt (z.B. wickeln). Körperliche liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt nur als Erwiderung einen kindlichen Bedürfnisses, mit dem Ziel, Trost zu spenden und das Wohlbefinden des Kindes zu sichern.
- Ich achte darauf, dass Kinder beim Wickeln oder Toilettengang vor den Blicken anderer Kinder und Erwachsener geschützt sind.
- Ich bin jederzeit ein sprachliches Vorbild und passe meine Wortwahl auf die der Kinder an. mein Umgangston ist höflich und respektvoll. Meine sprachlichen Äußerungen sind nicht abwertend, herabwürdigend und ausgrenzend.
- Kinder dürfen in unbekleideten Zustand weder fotografiert und gefilmt, noch von Außenstehenden beobachtet werden.
- Private Kontakte (über soziale Medien oder in einer anderen Form) zwischen Familienangehörigen und Mitarbeitern dürfen keine dienstlichen Themen betreffen.
- Wir hinterfragen die Gründe für das Fotografieren von Kindern (fachliche Notwendigkeit, Dokumentationszwecke...), klären sie altersentsprechend auf und holen uns explizit die Erlaubnis. Wir respektieren ein "Nein" der Kinder.
3. Partizipation
Die Kinderrechte bilden die Grundlage unseres Handelns. Diese umfassen auch das Beteiligungsrecht eines Kindes sowie sein Recht auf Selbstständigkeit und Individualität. Partizipation ist der Schlüssel zur Bildung und Demokratie. Dieses wir bei uns durch folgende Punkte umgesetzt:
4. Beschwerdemanagement:
In unserem Beschwerdemanagement unterscheiden wir zwischen Beschwerden von Kindern und Beschwerden von Erziehungsberechtigten.
Für Kinder: Beschwerden bei Kindern drehen sich häufig um Spielpartner, Spielen und Spielzeug, schimpfen eines Erwachsenen, Matschhose anziehen, ...
Bei den Beschwerden von Erziehungsberechtigten unterscheiden wir zwischen Kritik, Verbesserungsvorschläge und einer Beschwerde. Beschwerden werden als Chance zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeit genutzt.
Unser Beschwerdemanagement beinhaltet folgendes:
Kinder:
- Beschwerden können verbal oder in Form von Bildern abgegeben werden. Dafür steht den Kindern eine Pinnwand und ein Briefkasten im Flur zur Verfügung
- Beschwerden können in Form von Gesprächen mit den ErzieherInnen oder der Leitung vorgebracht werden
Die Beschwerden werden mit dem einzelnen Kind oder der ganzen gruppe besprochen und nach Lösungen gesucht
Eltern:
- Ansprechpartner für die Eltern ist das pädagogische Personal, die Leitung, der Pädagogische Beirat und der Träger oder Trägervertreter
- Gemeinsame Suche nach Lösungen und gegebenenfalls Einleitung notwendiger Schritte
- Beschwerdevorgänge werden dokumentiert, protokolliert und von allen Beteiligten unterschrieben (QM ERHB)
5. Intervention:
Intervention bedeutet: ein geplantes, gezieltes Eingreifen. Für uns heißt das, dass jede/r MitarbeiterIn wissen muss, was bei einer Kinderwohlgefährdung zu tun ist.
Im Einzelnen heißt das:
- es gibt eine Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages mit dem örtlichen Träger
- Jede/r MitarbeiterIn kennt den Ablauf bei Verdachtsmomenten (pädagogisches Personal-Leitung-Träger-Fachberatung-BGV-Jugendamt)
- Alles wir vom ersten Verdachtsmoment dokumentiert
6. Prävention:
Neben den bereits erläuterten Punkten gibt es auch Kriterien bei der Personalauswahl. So wird neben dem Verhaltenskodex auch
- ein erweitertes Führungszeugnis verlangt
- eine Selbstverpflichtungserklärung nach §7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück eingefordert
Außerdem werden MitarbeiterInnen zu diesem Thema durch Fortbildungen informiert und sensibilisiert. Weitere Präventionsmaßnahmen sind Aushänge, Infos auf unserer Homepage und Elternabende.
Zusätzlich wurde eine Risikoanalyse der Räumlichkeiten durchgeführt, die mit dem Träger und der politischen Gemeinde erläutert wurde.
7. Netzwerke
Der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist auch für uns MitarbeiterInnen eine sehr belastende Situation. Daher ist es wichtig, das wir uns - erst einmal anonym - Hilfe und Unterstützung holen.
Diese bekommen wir
- von den Kollegen
- von Kollegen aus den benachbarten Kitas
- dem Träger und der pastoralen Koordinatorin
- von der Fachberatung des Caritasverbandes der Diözese Osnabrück
- der Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellen Missbrauch im Bistum Osnabrück
- der psychologischen Beratungsstelle in Meppen
- dem Jugendamt Landkreis Emsland
- dem deutschen Kinderschutzbund e.V.
Wenn Sie Fragen zu unserem Schutzkonzept haben, sprechen Sie uns gerne an!